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Ziel der neuen Vorschriften, die am 15. Juli 2020 in Kraft getreten sind, ist es die Einschleppung des Coronavirus aus dem Ausland zu verhindern.

Um das Gefahr abzuwenden veröffentlichte die Chefarztin des Landeszentrale des öffentlichen Gesundheitswesens, Frau Dr. Cecília Müller in einer Entscheidung die Liste der Länder, die mit roten, gelben und grünen Farben gekennzeichnet wurden.
Diese Liste wurde durch die aktuelle epidemiologische Situation, die Anzahl und die Tendenz bestätigter Fälle (d. H. mit dem Coronavirus infizierte Personen), die Überwachung und den Status der nationalen Gesundheitsversorgungssystems der Länder bestimmt. Die Chefärztin des Landeszentrale des öffentlichen Gesundheitszentrums verfolgt ständig die aktuelle epidemiologische Situation im Ausland und überarbeitet und modifiziert bei Bedarf die Rangfolge der Länder.

Bei der Einreise nach Ungarn müssen sowohl ungarische als auch nicht ungarische Staatsbürger an den Grenzen gesundheitlich untersucht werden und diese Gesundheitskontrolle tolerieren. Die ungarischen Staatsbürger, die aus rot oder gelb gekennzeichneten Ländern nach Ungarn zurückkehren, werden von den Behörden unter Quarantäne gestellt.

Es gibt eine Ausnahme von dieser Regel: Falls eine Person die negativen Ergebnisse von 2 PCR-Tests vorlegt - gemäß den beruflichen Gesundheitsvorschriften - mit einer Differenz von mindestens 48 Stunden, die spätestens 5 Tage vor der Einreise nach Ungarn durchgeführt wurden. Diese negativen PCR –Test Ergebnisse können durch Urkunden in Englisch oder Ungarisch bestätigt werden.

Wenn die Person keine Bestätigung eines PCR-Tests hat, kann dieser Quarantäne mit zwei innerhalb von 48 Stunden in Ungarn durchgeführten negative PCR-Tests ersetzt werden. Wenn aus einem gelb gekennzeichneten Land kommende Reisende nach Ungarn kommt, wird er nach dem ersten negativen PCR-Test von der Verpflichtung der Quarantäne befreit, sofern die Person den zweiten Test durchführen lässt. Ungarische Staatsbürger die aus rot gekennzeichneten Ländern einreisen, können nur durch zwei negative PCR-Tests von der Quarantänepflicht befreit werden.

Bei nicht-ungarischen Staatsbürgern, die aus gelb markierten Ländern nach Ungarn kommen, ist eine epidemiologische Beobachtung nicht erforderlich, wenn sie mit einer Urkunde auf Englisch oder Ungarisch nachweisen können, dass innerhalb von 5 Tagen vor der Einreise nach Ungarn zwei gemäß den professionellen Gesundheitsvorschriften und mikrobiologischen Prüfungen – SARS-CoV-2 – Tests durchgeführt wurden und beide Testergebnisse negativ sind. Ausländers die aus rot markierten Ländern kommen dürfen nicht nach Ungarn einreisen. Es gibt nur eine Ausnahme von diesem Regel gemäß dem Gesetz, und dies sind die Fälle, die besondere Anerkennung bilden.

Diejenigen, die mit einem Urkunde (z. B. Absclussbericht vom positiven PCR-Testergebnisse, von der Behörde oder dem medizinischen Dienstleister festgelegte Bescheinigung) auf Englisch oder Ungarisch hinreichend nachweisen können, dass sie in den letzten 6 Monaten an COVID-19 erkrankt waren und davon sich erholt hatten, können ohne Einschränkung nach Ungarn einreisen.

Diejenigen, die aufgrund internationaler Reisen getestet , müssen bis zum 31. Juli 2020 eine Stichprobe bei ihrem Hausarzt – im Fall bennanten Quarantäne bei dem für den Aufenthaltsorts zuständige Hausartzt beantragen. Der Hausartzt wird dann von dem Nationalen Rettungsdienst mit einer Differenz von mindestens 48 Stunden 2 PCR Tests bestellen. Das Antragsformular muss den folgenden Text enthalten: „reisebezogene Stichprobe“. Nach der Musterentnahme werden die Proben durch die Nationalen Rettungsdienst zu den vom Landeszentrale des öffentlichen Gesundheitswesens benannten über mikrobiologischen Laboren verfügenden Gesundheitsdienstleister abtransportiert.

PCR-Tests können mit staatlicher Finanzierung bis Ende Juli in den dafür vorgesehenen Labors durchgeführt werden.

Die Ungarische Regierung wird die Kosten für jeden Test bis zum 31. Juli übernehmen. Nach diesem Datum muss aber jede Person die Kosten für ihre eigenen Tests tragen. Den beruflichen Gesundheitsvorschriften entsprechende PCR-Test kann in jedem Labor durchgeführt werden, das für die Durchführung von mikrobiologischen labordiagnostischen T֘ätigkeiten im Besitz einer entscprechenden Genehmigung ist.

Das Testergebnis wird in das EESZT-System hochgeladen, von wo aus es vom Hausartzt oder vom Kunden heruntergeladen werden kann. Das Labor übersendet die Ergebnisse auch dann an den Kunden wenn der Kunde Ausländer ist.

Eine Freistellungsantrag von der Quarantäne kann bei dem für den Aufenthaltsorts zuständige Bezirkbehörde beantragt werden - die Gebühr für den Antrag beträgt 3000 Forint pro Person. Über den Antrag entscheidet die Bezirkbehörde mit einem Beschluß.

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